Herzogtum Pommern, Schweden- und Preußenzeit
Wartislaw der IV. von Pommern-Wolgast ( * 1290 - † 1326), Neffe Wizlaws des III. von Rügen ( * 1265 - † 1325), hatte bereits 1315 in einem Bündnisvertrag mit dem Bruder des damaligen dänischen Königs Erik VI. Menved ( * 1274 - † 1319) , Christoph von Halland ( * 1276 - † 1332), dem späteren dänischen König Christoph dem II., die Zusage für die Übertragung des rügischen Lehens bekommen.
Witzlaw der III. von Rügen starb Ende 1325 ohne männlichen Nachfolger. Es sollten aber noch zwei Kriege, die so genannten "Rügischen Erbfolgekriege" notwendig sein und etwa 30 Jahre vergehen, bis das Fürstentum Rügen nach dem Willen des Letzten des ranisch / rügenschen Fürstengeschlechts an das Herzogtum Pommern-Wolgast fiel. In Dänemark waren nämlich Unruhen, Aufstände, Macht- und Thronkämpfen ausgebrochen. Christoph der II. wurde aus Dänemark vertrieben und floh zu seinem Vasallen, dem Fürsten Heinrich II der Löwe von Mecklenburg ( * 1266 - † 1329) und versprach ihm das Fürstentum Rügen, belehnte aber trotzdem wie vereinbart kurz darauf Wartislaw der IV. von Pommern-Wolgast damit. Zur Absicherung des Gebietzuwachses schloss Wartislaw der IV. trotzdem noch einen Bündnisvertrag mit dem Regenten Dänemarks, Graf Gerhard den III. von Holstein ( *1293 - † 1340), dem Vormund des neuen noch minderjährigen dänischen Königs Waldemar den III. ( * 1314 - † 1364), ab. Wartislaw verstarb jedoch kurz darauf im Jahre 1326 und hinterließ der unmündige Kinder, die aber Graf Gerhard als Nachfolger sofort anerkannte. Nur der vertriebene Dänenkönig Christoph der II. belehnte jetzt als Gegenleistung für die Rückeroberung des dänischen Throns, Heinrich den II. von Mecklenburg, mit dem Fürstentum. Der rückte auch sofort mit seinen Truppen in das Festlandsgebiet des Fürstentums ein, belagerte und eroberte Barth, Grimmen und Loitz, wurde aber dann von den verbündeten Truppen Stralsunds, Greifswalds, Anklams, Demmins und des Grafen von Holsteins zurückgeschlagen. Daraufhin wurde ein Waffenstillstand geschlossen. Zum Vormund der Söhne Wartislaw wurde jetzt Barnim der III. von Pommern-Stettin ( * 1303 - † 1368) bestellt. Der Waffenstillstand hielt nicht lange und die Kämpfe begannen erneut. Nun griffen auch die Truppen des Herzogs von Pommern-Stettin, trotz momentaner Auseinandersetungen mit Brandenburg, in die Kämpfe ein und schlugen die Truppen des Mecklenburger. Es wurde daraufhin 1328 Friede geschlossen, Heinrich der II. sollte eine Summe von 31.000 Mark in Silber erhalten, zahlbar in 12 Jahren. Als Pfand erhielt er den westlichen Teil der rügenschen Festlandbesitzungen. Der erste der beiden Kriege war damit beendet. Der zweite Krieg brach aus, als 1340 die fällige Geldsumme nicht an die Mecklenburger gezahlt wurde. Albrecht der II.( * 1318 - † 1379), der Sohn und Nachfolger Heinrichs des II. beanspruchte die verpfändeten westlichen rügenschen Festlandsbesitzungen für sich. Aber in Dänemark fand zur selben Zeit ein Machtwechsel statt. Waldemar der III. hatte 10 Jahre zuvor schon die dänische Königskrone niedergelegt und sich in sein Herzogtum Schleswig zurückgezogen und Christoph der II. hatte, auch mit Hilfe der Mecklenburger, wieder den Thron bestiegen. Er war aber ein König ohne Macht im zum größten Teil verpfändeten und zerrütteten Dänemark. Er wurde 1331 dann letztendlich von Gerhard gefangengesetzt und starb kurz darauf. 1340 wurde Gerhard der III. von Holstein ermordet und ein Sohn des Christopfs des II., Waldemar der IV. Atterdag ( * 1321 - † 1375), wurde neuer dänischer König. In den Folgejahren seiner Regierungszeit stellte er die Königsmacht in Dänemark wieder her und stabilisierte das Reich. Für Rügen und Pommern ist er von Bedeutung weil er sich in der Rügener Belehnungsfrage aus ebend hausmachtpolitischen Gründen, um keine Partei als Bundesgenossen zu verlieren, eine Entscheidung vermied und sich neutral verhielt. Letztendlich siegten die Pommernherzöge (trotz häufiger Teilung des Herzogtums Pommerns in zwei oder mehrere Herrschaften bestand eine Gesamthandsgemeinschaft der Herzöge), die Söhne Wartislaws des IV. von Pommer-Wolgast und der Herzog von Pommern-Stettin, Barnim der III., im zweiten Krieg um den Verbleib des Fürstentums Rügen nach zahlreichen Feldzügen, Scharmützel, Gefechten und Schlachten. 1354 wurde dann in Stralsund Friede geschlossen und das Fürstentün Rügen war nun mit dem Herzogtum von Pommern-Wolgast vereint und war somit Teil des Heiligen Römischen Reiches.
Denn bereits 1181 erhob Kaiser Friedrich der I. Barbarossa den pommerschen Herzog Bogislaw den I. ( * 1130 - † 1187) aus dem Greifengeschlecht in den Rang eines Reichsfürsten des Heiligen Römischen Reiches deutscher Nation. Bogislaw der I. musste sich jedoch wenige Jahre später, da er keine Hilfe von seinem Lehnsherrn, dem Kaiser, erhielt, 1185 als Vasall den Dänen unterwerfen weil 1184 ein Angriff Bogislaws des I. auf das unter dänischer Lehnshoheit stehende Fürstentum Rügen fehlschlug. Er musste nun seinerseits einen Lehnseid auf den dänischen König Knut den VI. ( * 1162 - † 1202) ablegen. Nach der Niederlage der Dänen unter ihrem König Waldemar II. den Sieger ( * 1170 - † 1241) in der Schlacht von Bornhöved gegen eine Koalition norddeutscher Territorialfürsten um die Vorherrschaft der Gebiete zwischen Elbe und Eider im Jahr 1227 lösten sich die Greifen vom dänischen Königshaus und wurden wieder Teil des römisch-deutschen Reiches. In der Folgezeit wurden aber die Markgrafen von Brandenburg 1231 von Kaiser Friedrich dem II.( * 1194 - † 1250), aus hausmachtpolitischen Gründen, mit dem Herzogtum Pommern belehnt. Es kam diesbezüglich zu zahlreichen und langwährenden militärischen Konflikten zwischen den Herzögen von Pommern und den Markgrafen von Brandenburg, welche letztendlich siegreich für die Herzöge von Pommern ausgingen. Vor allen auch deswegen weil Pommern durch Brandenburgs Expansionsbestrebungen zahlreiche norddeutschen Territorialfürsten, den Deutschen Orden und Dänemark als Verbündete hatte. Pommern wird 1338 vom römisch-deutschen König Ludwig dem IV. ( * 1282 - † 1347) und 1348 noch einmal vom römisch-deutscher König und späteren Kaiser Karl den IV. ( * 1316 - † 1378) als reichsunmittelbares Herzogtum bestätigt. Pommern war aber bald wieder dem brandenburgischen Machtstreben ausgesetzt. Erst 1529 akzeptierte Brandenburg endgültig die Reichsunmittelbarkeit Pommerns.
Es erhielt aber im Gegenzug das verbriefte Recht der Erbfolge im Falle des Aussterbens des Greifengeschlechtes. 1534 führen die Herzöge Philipp der I. von Pommern-Wolgast ( * 1515 - † 1560) und Barnim der IX. von Pommern-Stettin ( * 1501 - † 1573) die Reformationen in Pommern ein. Mit Bogislaws dem XIV. ( * 1580 - † 1637), der Pommern 1625 nochmals vereinte aber im Jahr 1637 mitten im „dreißig Jährigen Krieg“ kinderlos starb, erlosch das pommersche Greifengeschlecht und Pommern hätte an Brandenburg fallen müssen, aber Schweden hielten das Land im Zuge der Kriegsereignisse besetzt. Nach Ende des dreißig Jährigen Krieges, mit dem Westfälischen Friede 1648, blieb Rügen mit Vorpommern schwedisch und gehörte von nun an zur Provinz Schwedisch-Pommern, Hinterpommern wurde brandenburgisch / preußisch. Pommern verlor im Dreißigjährigen Krieg (1618 - 1648) übrigens fast die Hälfte der Bevölkerung und war runiert und ausgeplündert. Dieses damals entstandene Kinderlind bringt es auf den Punkt:
Maikäfer, fliege!
Dein Vater ist im Kriege,
deine Mutter ist im Pommerland,
Pommerland ist abgebrannt,
Maikäfer fliege!
Die Bewohner des schwedischen Vorpommerns und preußischen Hinterpommerns kamen in der Folgezeit auch weiterhin nicht zur Ruhe. Schweden führte zahlreiche Kriege. Schwedisch-Pommern mit der Insel Rügen war dabei Aufmarsch- und Kampfgebiet für zahlreiche Feldzüge. Diese ganzen Verheerungen durch die unzähligen Kriege, mit den Plünderunge und Verwüstungen und der Gefahr für Leib und Leben, machte es der "einfachen" hart um ihr Überleben arbeitenden Bevölkerung, ob Bauer, Fischer auf dem Lande und Handwerker und Gesellen in den Städten Pommerns und damit auch auf der Insel Rügen nicht einfacher.
Denn die Lebensumstände, z.B. der Landbevölkerung war alles andere als gut. Gab es vor der Mitte des 16. Jahrhundert noch unzählige Freibauern, begannen nun die adligen Grundherren in den Herzogtümern Pommerns die steuerbaren Bauernhöfe willkürlich ihrem abgabefreien Besitz einzuverleiben. Was ihnen recht leicht gelang, weil die Bauern in der ständischen Gliederung des Herzogtums (Herzogtümer) keinerlei Mitsprachrecht besaßen und die Herzöge Pommerns ihre Standesgenossen auch nicht ernsthaft daran hinderten. Sie kamen den Wünschen des Landadels Anfang des 17. Jahrhunderts mit der "erweiterten und erklärten Bauer- und Schäferordnung" sogar noch weiter entgegen. Das bisherige Besitzrecht wurde jetzt nur noch zum bloßen Nutzungsrecht, welches jederzeit gekündigt werden konnte und aus den Erbpächtern wurden Leibeigene des Grundherren. (Form des Bauernlegen)
Nach dem Tod des letzten Pommernherzogs, Bogislaws dem XIV. und dem damit verbundenen Aussterben des Greifengeschlechts und als Resultat des "Westfälischen Friedens" 1648, welcher das Ende des dreißig jährigen Krieges besiegelte, behielt Schweden für ihre neue Provinz, Schwedisch-Pommern (Vorpommern), diese "Bauern-und Schäferrdnung" bei. Im schwedischen und auch im preußischen Pommern (Hinterpommern) begann sich nun die junkerliche Gutswirtschaft im vollen Umfang durchzusetzen. Es wurden weiter große Teile der noch freien bäuerlichen Landbevölkerung, durch Druck und Drangsalierung, dem sogenannten "Bauernlegen" gezwungen ihren Grund und Boden aufzugeben und sich in eine leibeigenschaftliche Abhängigkeit des Landadels zu begeben. Es nahm in Preußen und damit auch im preußischen Teil Pommerns solche Ausmaße an, dass die preußischen Könige, um die Rekrutierung der Soldaten auf der Grundlage des Kantonswesens nicht zu gefährden, seit der Mitte des 18. Jahrhunderts das weitere Einziehen der Bauernstellen verboten. In Schwedisch-Pommern, unterblieb ähnliches, und so erreichte am Ende des 18. Jahrhunderts hier die Gutswirtschaft und die fast wie Sklaverei anmutende Leibeigenschaft der bäuerlichen Bevölkerung, ähnlich wie im benachbarten Mecklenburg, einen traurigen Höhepunkt.
Schweden verlor nach und nach, vor allem in den Auseinandersetzungen mit Brandenburg / Preußen immer mehr Teile seiner Provinz Schwedisch-Pommern. Brandenburg / Preußen hatte nie seinen Anspruch auf Schwedisch-Pommern aufgegeben. Ende des Großen Nordischen Krieges von 1700 bis 1721 kamen Gebiete südlich der Peene (Altvorpommern) an Preußen. Nach dem Ende der Napoleonischen Kriege und der darauf folgenden territorialen Neuordnung Europas 1815, wurde die restlichen noch verbliebenen schwedischen Gebiete Vorpommerns mit der Insel Rügen preußisch (Neuvorpommern).
Für die Bauern der ehemaligen Provinz Schwedisch-Pommern und somit auch für die Insel Rügen sollte es aber nicht viel besser werden,obwohl 1794 "das allgemeine preußische Landrecht" die Leibeigenschaft als nicht zulässig bezeichnete. Bis 1807 wurde in Preußen die Erbhörigkeit, Erbunterthänigkeit und Leibeigenschaft stufenweise beseitigt und durch Erlass des Königs im Zuge der Stein ( * 1757 - † 1831) - Hardenberg ( * 1750 - † 1822) Reformen 1810 endgültig abgeschafft. 1811 wurde die Eigentumsverleihung der Bauernhöfe und die Abschaffung der Naturaldienste ausgesprochen. Die Reformer mußten dem grundherrschaftlichen Adel aber auch sehr entgegen kommen und viele gutgemeinte Reformpunkte kehrten sich für die bäuerlich / ländliche Bevölkerung häufig ins Gegenteil um. Die Herstellung des Eigentums für die Bauern an den bewirtschafteten Flächen und die Abschaffung feudaler Dienstpflichten war ein Hauptproblem der Reform, da dies nach dem "allgemeinen preußischen Landrecht" nur in Form von Entschädigungen möglich war. Die Bauern waren jetzt zwar frei und sie erhielten das volle Eigentum am Boden den sie bearbeiteten, sie mussten aber ihre Höfe ablösen und ihren ehemaligen Gutsherren entschädigen und dafür in Ermangelung von Geld etwa zwischen der Hälfte und einem Drittel des genutzten Landes abtreten. Ebenso mussten die zu entrichteten Fron- und Naturaldienste für den ehemaligen Grund- / Gutsherren ausgeglichen werden. Hier wurde der jährliche Wert ermittelt und der nun freie Bauer musste jetzt das 25 fache des ermittelten Wertes in Raten zahlen um sich auch aus diesen Pflichten abzulösen. Auch das sonst gemeinsam vom Dorf gemeinschafftlich (genossenschaftlich) genutzte Allmende (Besitz der Dorfgemeinschaft) ging bis zu über 80 % an der Gutsherren über. Einen gewissen Ausgleich für die Bauern bot die Nutzbarmachung brachliegender Flächen, allerdings bedeutete dies die Abdrängung auf schlechtere und damit ertragärmere Böden. Die Entschädigungs- und Ablöseforderungen die zu begleichen waren brachten trotzdem viele Bauern um die gerade erst erworbene Existensgrundlage. Sie mussten ihr überschuldetes Land an die Gutsherren verkaufen und wurden nun Landarbeiter oder wanderten in die Städte ab.
Viel stärker als auf dem Festland wurde auf der Insel Rügen dieses Bauernlegen scheinbar zu einem Sport des dortigen Landadels. Innerhalb von hundert Jahren, von 1780 - 1880 wurden auf Rügen ca. 130 Dörfer aufgegeben. Einige wenige Junkerfamilien besaßen nun den Großteil der Insel.
Angaben ohne Gewähr
Die Daten und Informationen stammen nach Recherchen aus zahlreichen verschiedenen Quellen, u.a. Geschichtsbüchern der letzten 60 Jahre, Wikipedia und Museumsbesuchen.
Im Andenken an den Autor dieser Seite, meinen am 30. März 2012 verstorbenen Bruder, Heiko Amling.